Themen: Demokratie, CH-Politik, Neutralität
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Samuel Hochstrasser analysiert die dynamische Rechtsübernahme im Vertragspaket Bilaterale III anhand des institutionellen Protokolls zum Abkommen über Konformitätsbewertungen. Er unterscheidet vier Phasen: EU-Gesetzgebung, Übernahme in ein Abkommen durch den Gemischten Ausschuss, schweizerische Genehmigung und Inkrafttreten. Nach seiner Lesart wird der materielle Inhalt eines EU-Rechtsakts bereits in der ersten Phase durch Kommission, Europäisches Parlament und Rat der EU definitiv bestimmt. Schweizer Sachverständige könnten sich im sogenannten Decision Shaping äussern, verfügten jedoch über kein Mitentscheidungsrecht. Der Gemischte Ausschuss könne den Inhalt später nicht mehr wesentlich ändern. Die innerstaatliche Genehmigung durch Bundesrat, Parlament oder Volk sei damit nur noch formell; bei einer Ablehnung drohten Vertragsbruch und Ausgleichsmassnahmen. Hochstrasser bezeichnet dies als Einschränkung demokratischer Gestaltungsspielräume und spricht von einer «Autokratie der EU». Er kündigt eine Autokratie-Initiative an, die dynamische Rechtsübernahmen untersagen und die Gesetzgebungshoheit von Parlament und Stimmbevölkerung in internationalen Verträgen schützen soll.