Themen: Demokratie, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Romandie, International, Europa
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Streit zwischen der Genfer Zeitung «Le Courrier» und Unternehmer Jean Claude Gandur eine Verletzung der Meinungsfreiheit festgestellt. Die Schweiz muss der Zeitung mehr als 50'000 Franken Entschädigung bezahlen. Gandur hatte 2015 gegen einen Artikel geklagt, der seine geplante Finanzierung eines Neubaus des Genfer Museums für Kunst und Geschichte sowie die Herkunft seines Vermögens beleuchtete. Darin wurden auch Korruptionsvorwürfe gegen eines seiner Unternehmen erwähnt. Während die erste Instanz die Berichterstattung geschützt hatte, gaben das Genfer Kantonsgericht und das Bundesgericht Gandur recht. Der EGMR hält nun fest, wegen Gandurs Mäzenatentum habe ein öffentliches Interesse an der Herkunft seiner Mittel bestanden. Der Artikel habe auf gesicherten Tatsachen beruht. Stil und Gestaltung seien redaktionelle Entscheidungen und nicht Sache der Gerichte. Zudem hätten die Schweizer Gerichte die abschreckende Wirkung einer Verurteilung auf journalistische Arbeit berücksichtigen müssen.