Das Gericht glaubte dem Beschuldigten https://www.frutiglaender.ch/2026/09/03/das-gericht-glaubte-dem-beschuldigten/
Das Regionalgericht Thun sprach einen Oberländer vom Vorwurf mehrfacher Vergewaltigung frei. Nach altem Sexualstrafrecht sah es weder eine nachgewiesene Nötigung noch ausreichend glaubhafte Aussagen der Privatklägerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.