Mindestmietdauer Schweiz: Vertrag ein Jahr unkündbar – wirklich? https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/gefangen-im-vertrag-so-ziehen-sie-fruher-aus-der-mietwohnung-aus-968628
Mieterinnen und Mieter mit einjähriger Mindestmietdauer können vorzeitig ausziehen, wenn sie eine geeignete Nachmieterin oder einen geeigneten Nachmieter vorschlagen. Der Ratgeber erläutert, was bei solchen Vertragsklauseln und einem früheren Wohnungswechsel gilt.